Was macht ein Datenschutzbeauftragter ?
Hier einige Beispiele:
Fähigkeiten
Rechtliche Grundkenntnisse
Technische Grundkenntisse
organisatorische Kenntnisse
Sozialkompetenz
Organisatorische Fähigkeiten
Erforderliche Zuverlässigkeit
kooprerations und Teamfähigkeit
Aufgaben
Bereitstellung des Verzeichnisses für Jedermann nach §§ 4g Absatz 2 ,4e Satz 1 BDSG
Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der EDV-Programme
Schulung der Mitarbeiter
Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis
Beratung betreffend technischer und organisatorischer Maßnahmen
Wahrung des Grundsatzes der Datenvermeidung und Datensparsamkeit
Vorabkontrolle bei automatischen Verarbeitungen mit besonderen Risiken
Ansprechpartner für Betroffene
Koordinierung und Überwachung der Maßnahmen für Datenschutz und Datensicherung
Mitwirkung bei der Auskunftsersuchung und Benachrichtigung der Betroffenen
Vertretung des Unternehmens nach außen in Datenschutzfragen
Fortbildungspflicht Regelmäßige Schulungen und updaten von technischem und datenschutzrechtlichem Wissen.
Rechte
Schnittstelle zur zuständigen Datenschutzbeörde in Zweifelsfällen
Initiativ und Einspruchsrecht
Einsichtsrecht
Unterstützungsrecht
Weisungsfreiheit aber auch keine Weisungsbefugnis
Diskriminierungsverbot
Unmittelbare Unterstellung unter die Geschäftsführung
Einbliche in alle Dtenschutzrechtliche Belange des Unternehmens
Informationsrecht
Bei internen Datenschutzbeauftragten ist besonders zu beachten:
genaue Kenntnis betrieblicher Gegebenheiten auch der Lücken
Besonderer Kündigungsschutz:
Der internen Datenschutzbeauftragte hat in eta den gleichen Kündigungschutz wie der Betriebsrat