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Vorteile des  Externen Datenschutzbeauftragten   

    

Kein  zusätzlicher Aufwand für Aus- und Weiterbildung   

Kostengünstige Lösung

Absolute Vertraulichkeit von Abläufen

Durch Innovation von außen wird Betriebsblindheit ausgeschlossen  

Die  Sonderstellung durch den erweiterten Kündigungsschutz eines Angestellten, wenn er  als interner  Datenschutzbeauftragtertätig ist, wird vermieden

Vermeidung innerbetrieblicher Interessenskonflikte,
da beispielsweise Geschäftsführer, Leiter der IT nicht in einem Amt auch DSB sein dürfen

Unangenehme Maßnahmen werden von einem externen Beauftragten  verantwortet

Hohe Fachkompetenz  

Sie können sich auf Ihr Hauptarbeitsfeld  konzentrieren   

 

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