Wer braucht einen
Datenschutzbeauftragten?
Unternehmen mit mehr als 9 Personen (inkl. Aushilfen und Teilzeitkräfte), die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, müssen seit Mai 2004 einen Datenschutzbeauftragten bestellt haben. Dies ist im § 4f des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geregelt.
Der Datenschützer
Genaue Planung, hohe Qualifikation, zuverlässige Ausführung und individuelle Mitarbeiterschulungen sind der Schlüssel
zum sicheren Datenschutzkonzept.
Durch unsere Erfahrung können wir die Datenschutzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen
effizient umsetzen
Nach § 4f(2) BDSG darf nur zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden,wer die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.
Wir bieten Ihnen TÜV-zertifizierten Datenschutz
fundiertes juristisches und It-technologisches Fachwissen

