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Der  Datenschutz



Ihrer Mandanten, Patienten, Klienten oder Kunden ist nicht nur Vertrauenssache. Es ist  ein wichtiges Qualitätsmerkmal Ihrer Firma, verantwortungsvoll und gesetzteskonform mit den Ihnen anvertrauten Daten und Fakten umzugehen. So schaffen Sie nachhaltig Kundenvertrauen vom ersten Moment an.

Sind Ihre Kundendaten sicher, so sind auch Ihre Unternehmensdaten durch durch die Anwendung unseres Datenschutzkonzeptes sicher.

Ihr Wissen ist Ihr höchstes Gut ! Schützen Sie es!


 
Wer braucht einen
Datenschutzbeauftragten?

Unternehmen mit mehr als 9 Personen (inkl. Aushilfen und Teilzeitkräfte), die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, müssen seit Mai 2004 einen Datenschutzbeauftragten bestellt haben. Dies ist im § 4f des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geregelt.


Der Datenschützer


Genaue Planung, hohe Qualifikation, zuverlässige Ausführung und individuelle Mitarbeiterschulungen sind der Schlüssel
zum sicheren Datenschutzkonzept.

Durch unsere Erfahrung können wir die Datenschutzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen

effizient umsetzen

 
Nach § 4f(2) BDSG darf nur zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden,wer die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit  besitzt.

 

Wir bieten Ihnen TÜV-zertifizierten Datenschutz

fundiertes  juristisches und It-technologisches Fachwissen

 

Realisierung & Ablauf

Wir unterstützen mit 5 übersichtlichen Modulen Ihr Unternehmen bei der Erfüllung aller notwendigen Maßnahmen nach dem  Datenschutzgesetz.



Jedes Modul ist auch einzeln buchbar.
Die Module 2 bis 5 gewärleisten eine gesetzteskonforme Durchführung des Datenschutzes nach BDSG (Bundesdatenschutzgesetz).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

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